Sachsen-Coburg-Gotha
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Das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha entstand 1826 aus den ernestinischen Herzogtümern Sachsen-Coburg und Sachsen-Gotha. Es wurde zuerst durch Herzog Ernst I. in Personalunion regiert, die 1852 unter Herzog Ernst II. zu einer Realunion ausgeweitet wurde. Das Doppelherzogtum wurde damit zu einem quasiföderalen Einheitsstaat. Die Gebiete waren aber räumlich getrennt. Nach dem Ende der Monarchie 1918 entstanden aus den beiden Landesteilen die Freistaaten Coburg und Sachsen-Gotha. Nach einer Volksabstimmung vereinigte sich der Freistaat Coburg 1920 mit dem Freistaat Bayern und im selben Jahres ging der Freistaat Gotha im neuen Land Thüringen auf.

Herzogtum
1907/1918
Lebensrettungsmedaille 12302 1910/1914 Ehrenzeichen für Mitglieder der Feuerwehr 12301
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