Preussischer Landesfeuerwehrverband
Silbernes und Goldenes Feuerwehr-Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen

Silbernes und Goldenes Ehrenzeichen
1. Modell

Silbernes und Goldenes Ehrenzeichen
2. Modell

Etui
Knopflochdekoration

Verleihungszeitraum: 
1. Modell:  1923 - 1930
2. Modell:  1930 - 1934
Rückseite: "VERLIEHEN VOM PREUSSISCHEN LANDESFEUERWEHRVERBAND"
Verleihung für: Silber, für 25 Jahre Dienstzeit in einer preussischen Feuerwehr
Gold, für 40 Jahre Dienstzeit in einer preussischen Feuerwehr
Band: weiss/schwarz/weiss/schwarz/weiss/schwarz/weiss mit schwarzen Webkanten
Material: Tombak, versilbert bzw. vergoldet und schwarz emalliert
Breite/Höhe: 32 mm / 35 mm

Durch den Landesfeuerwehrverband Preussen am 25. Mai 1922 gestiftet. Es wurden nur aktive Dienstjahre berücksichtigt. Das Ehrenzeichen wurde für außerordentliche Verdienste auch an Zivilpersonen verliehen, die Bänder hatten dann die umgekehrte Farbfolge. Das 1. Modell ist aus drei Teilen zusammengesetzt, das 2. Modell, ab 1930 verliehen, ist einteilig und hat eine geänderte Feuerwehrsymbolik.


Das ehemalige Königreich Preussen war in diverse Provinzen gegliedert, die oftmals eingegliederte Fürstentümer darstellten. In vielen dieser Provinzen gab es sogenannte Provinzial-Feuerwehrverbände, die Gliederungen des Preußischen Landesfeuerwehrverbandes darstellten. Viele von diesen gaben bei Verleihung von Ehrenzeichen jeweils eigene Urkunden aus, von denen hier Beispiele abgebildet sind:

Brandenburgischer-Provinzial-Feuerwehrverband:
Besitz-Zeugnis / Herrn Johann Fieber aus Cottbus ist für treue 25jährige Feuerwehr-Dienstzeit das vom Preußischen Landesfeuerwehrverband gestiftete Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen verliehen worden.Besitz-Zeugnis / Herrn Heinrich Niepelt aus Burg-Dorf ist für treue 40jährige Feuerwehr-Dienstzeit das vom Preußischen Landesfeuerwehrverband gestiftete Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen verliehen worden.

Feuerwehrverband der Provinz Hannover:
Besitz-Zeugnis / Herrn Friedrich Bohne aus Catlenburg ist für treue 25jährige Feuerwehr-Dienstzeit das vom Preußischen Landesfeuerwehrverband gestiftete Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen verliehen wordenBesitz-Zeugnis / Herrn Ernst Lüer aus Freiheit ist für treue 25jährige Feuerwehr-Dienstzeit das vom Preußischen Landesfeuerwehrverband gestiftete Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen verliehen worden.

Provinzialfeuerwehrverband für Niederschlesien:
Besitz-Zeugnis / Herrn Max Krause aus Seidenberg ist für treue 25jährige Feuerwehr-Dienstzeit das vom Preußischen Landesfeuerwehrverband gestiftete Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen verliehen worden

Feuerwehrverband der Rheinprovinz:
Besitzzeugnis / Dem Kameraden Friedrich Schrader der freiwilligen Feuerwehr Hambonn wurde für treue 25jährige Feuerwehrdienstzeit das vom Preußischen Landesfeuerwehr-Verband gestiftete Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen verliehen

Feuerwehrverband der Provinz Sachsen:
Besitz-Zeugnis / Herrn Spritzenmann Karl Weber aus Gerbstedt ist für treue 25 jährige Feuerwehr-Dienstzeit das vom Preußischen Landesfeuerwehrverband gestiftete Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen verliehen worden. Besitz-Zeugnis / Herrn Oberbrandmeister Karl Dürschner aus Osterwieck ist für treue 40 jährige Feuerwehr-Dienstzeit das vom Preußischen Landesfeuerwehrverband gestiftete Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen verliehen worden.

Zwei Aufnahmen von Feuerwehrmännern. Links ein Feuerwehrmann mit dem Silbernen Feuerwehr-Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen 10601 und dem Erinnerungszeichen für Verdienste um das Feuerlöschwesen 10603. Beide wurden für 25 Jahre Dienst vergeben. Das gleichzeitige Vorhandensein eines staatlichen Ehrenzeichens und eines Ehrenzeichens des Feuerwehrverbandes führten zur Verleihung von zwei Ehrenzeichen für einen Anlass. Dieses war nicht nur in Preussen der Fall, in vielen Ländern wurde dieses so praktiziert. Übrigends ist dieses noch heute in einigen Verbänden der Fall, wo z.B. ein Bezirksfeuerwehrverband und das entsprechende Bundesland zeitgleich Ehrenzeichen verleihen.
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