Grossherzogtum Baden
Ehrenzeichen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr nach 40 Dienstjahren

Vorderseite
"GOTT ZUR EHR DEM NÄCHSTEN ZUR WEHR"

Rückseite
"FÜR 40JÄHRIGE DIENSTE BEI DER FREIW. FEUERWEHR"

Etui Vorderseite
"Großh. Badisches EHRENZEICHEN für 40 jährige Dienste bei der freiwill. Feuerwehr"
Etui geöffnet

Verleihungszeitraum: 
1898 - 1918
Verleihung für: 40 Jahre treue Dienste in einer Freiwilligen Feuerwehr
Band: 7x rot und 6x gelb im Wechsel
Material: Bronze, ab 1917 Kriegsmetall

Durch Großherzog Friedrich von Baden am 28. August 1898 in Erweiterung der Landesherrlichen Verordnung von 1877 (Ehrenzeichen für 25 Jahre 10103) gestiftet. Am 24. Januar 1899 erliess das Großherzogliche Ministerium des Innern eingehende Richtlinien über die Verleihung, unter anderen war der Besitz des Ehrenzeichens für 25 Dienstjahre Voraussetzung für die Verleihung.


Quellen: Landesherrliche Verordnung (Gesetzes- und Verordnungsblatt 1877 Nr. XXVII, Seite 197) Statut eines Ehrenzeichens für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren vom 21. Dezember 1877
Landesherrliche Verordnung (Gesetzes- und Verordnungsblatt 1898 Nr. XXXIII, Seite 511) Die Erweiterung des Statuts eines Ehrenzeichens für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren vom 21. Dezember 1877 betreffend, vom 28. August 1898
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