Grossherzogtum Baden
Ehrenzeichen für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren nach 25 Dienstjahren

Ehrenzeichen
Vorderseite

Verleihungsetui ohne Deckelaufschrift, Herstellerangabe im Innendeckel

Verleihungszeitraum: 
1878 - 1918
Verleihung für: 25 Jahre treuen Dienst in einer Freiwilligen Feuerwehr
Material: Bronze vergoldet
Band: 7 x rot und 6 x gelb im Wechsel
Breite/Höhe: 42 mm / 44 mm

Am 21. Dezember 1877 durch Grossherzog Friedrich von Baden gestiftet. Es war das erste Ehrenzeichen speziell für Feuerwehrangehörige in den deutschen Bundesländern.

Studiofoto eines unbekannten badischen Feuerwehrmannes mit dem Ehrenzeichen.
Bei der am Uniformknopf getragenen Medaille könnte es sich um eine gemeindliche Auszeichnung handeln.
Im Namen Seiner königlichen Hoheit des Großherzoges wird das durch Höchst-Landesherrliche Verordnung vom 21. Dezember 1877 gestiftete Ehrenzeichen für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren dem Karl Bühler Bechnermeister in Haagen verliehen. Zur Bestätigung hierüber wird demselben gegenwärtige Urkunde ausgestellt.

Quellen:  Landesherrliche Verordnung (Gesetzes- und Verordnungsblatt 1877 Nr. XXVII, Seite 197) Statut eines Ehrenzeichens für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren vom 21.Dezember 1877
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