Deutscher Feuerwehr-Verband
Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz

1. Ausführung 1953-1974:
Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz
"FÜR VERDIENSTE IM FEUERLÖSCHWESEN"

Bandschnallen
Knopflochminiaturen für den Zivilanzug
Etui zum Ehrenkreuz in Silber (so 1959 verliehen)

Etui zum Ehrenkreuz in Gold (so 1966 verliehen)
Ehrenkreuz in Gold als 16mm-Miniatur
Anstecknadel zum Ehrenkreuz in Silber zum Zivilanzug (links) und Nadelkombination aus Bundesverdienstkreuz und Ehrenkreuz in Silber (rechts)

Große Ordensschnalle und dazugehörige Bandschnalle aus Feuerwehr-Ehrenzeichen NRW in Gold 31001 und Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber
Ehrenkreuze als Große Ordensschnallen

2. Ausführung ab 1974:
Deutsches Feuerwehr-Ehrenkreuz
"FÜR VERDIENSTE IM FEUERWEHRWESEN"

Bandschnallen
Miniatur-Stecker der Stufe Silber für den Zivilanzug

Verleihungsetui geöffnet und geschlossen.
Die Etuis erfuhren Anfang 2004 eine Änderung der Bedruckung. War die Aufschrift bisher in Frakturschrift eingeprägt, so wird seitdem statt einer Beschriftung das Verbandssignet in den Farben Bronze, Silber oder Gold verwendet.

Es sind einige wenige Feuerwehr-Ehrenkreuze in den Umlauf gekommen, die eine Fehlprägung aufweisen. Der Schriftung "FÜR VERDIENSTE IM FEUERWEHRWESEN" beginnt normalerweise bei 270°, bei diesen Stücken aber bei 0°.
Der Hersteller Steinhauer&Lück konnte diesen Fehler im Nachhinein nicht mehr klären. Die Firma vermutet, dass es sich um eine Kleinserie von Zweitstücken gehandelt hat, da bei diesen kleinen Auflagen auf ein aufwendiges Ausrichten der Prägewerkzeuge verzichtet wird.

Verleihungszeitraum: ab 1953
Rückseite: Stufe Silber wie Vorderseite, jedoch ohne Bundesadler, Umschrift "DEUTSCHER FEUERWEHRVERBAND"
Stufe Gold: Goldfarben, Aufschrift "DEUTSCHER FEUERWEHRVERBAND"
Verleihung für: - hervorragende Leistungen im Feuerwehrwesen
- besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr
- Rettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes
Band: rot/dunkelblau/rot mit silbernen bzw. goldenen Webkanten
Material:
Tombak, farbig emailiert, versilbert bzw. vergoldet
Breite/Höhe: 46 mm / 46 mm

Der Deutsche Feuerwehrausschuss beschloss am 4. Oktober 1952 auf seiner ersten Sitzung nach der Wiedergründung des Verbandes in Göttingen, die Wiedereinführung des von 1929 bis 1934 verliehenen Zivilabzeichens 10413 in die Wege zu leiten. Der Deutsche Feuerwehrverband wollte damit die Auszeichnung verdienter Frauen und Männer wieder aufnehmen und in ehrenvoller Tradition fortsetzen. Gleichfalls beschloss man, auf eine Stiftung eines bundeseinheitlichen Feuerwehrehrenzeichens hinzuwirken. Der damalige Bundespräsident Theodor Heuss stand einer Stiftung einer bundeseinheitlichen Ehrung durchaus aufgeschlossen gegenüber, allerdings lehnten einzelne Bundesländer diese in der Folgezeit ab, da der Brandschutz eine Länderaufgabe war und somit eine Stiftung von Ehrenzeichen in die Kompetenz der Bundesländer fällt. Da zum Jahresanfang 1953 feststand, das eine bundeseinheitliche Auszeichnung nicht geschaffen würde, schwenkte der Verbandspräsident Albert Bürger nun um, und versuchte, mit Zustimmung des Bundespräsidenten, zumindest eine bundeseinheitliche Verbandsauszeichnung zu stiften. Beabsichtigt war diese solange zu verleihen, bis ein bundeseinheitliches, stattliches Ehrenzeichen gestiftet wird [10]. Da dieses bis heute nicht der Fall ist und wohl auch nicht mehr der Fall sein wird, wird das Deutsche Feuerwehrehrenkreuz seit nunmehr 60 Jahren verliehen.
Die Stiftung erfolgte anlässlich des 22. Deutschen Feuerwehrtages am 26. Februar 1953. Bereits einen Tag später, wurde das erste Ehrenzeichen verliehen. Zur Verleihung kam damals das Handmuster, welches Steinhauer&Lück gefertigt hatte. Dieses Handmuster trug auf der Rückseite den Bundesadler. Allerdings legte hierzu das Bundespräsidialamt einen Einspruch ein, da diese Form nur vom Bundespräsidenten verwendet werden darf. Die nachfolgenden Stücke erhielten deshalb den Adler in der gleichen Ausführung wie das ehemalige Feuerwehrehrenkreuz des DFV 10406. Mit Schreiben des Bundespräsidialamtes vom 10. Juni 1953 an die Staatskanzleien der Länder erhielt das Ehrenkreuz dann auch seine staatliche Legitimation [10].
Am 11. Mai 1974 wurde durch die Delegiertenversammlung des Verbandes die Verleihungsform geändert. Waren bisher beide Stufen am Band verliehen worden, wurde nun die Stufe Gold als Steckkreuz verliehen. Ebenso wurde die Umschrift geändert; bis 1974: "FÜR VERDIENSTE IM FEUERLÖSCHWESEN", ab 1974 "FÜR VERDIENSTE IM FEUERWEHRWESEN".
Am 1. Juli 2011 wurde das Deutsche Feuerwehrehrenkreuz in Bronze gestiftet, der Bundespräsident genehmigte diese Stiftung am 29. August 2011. Mit dem Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuz in Bronze sollen vor allem der Einsatz in Projekten oder das Engagement von bisher unterdurchschnittlich vertretenen Gruppen sichtbar gemacht werden.
Die Stufe Bronze kann jährlich auf je 800 Mitglieder einmal, Stufe Silber kann jährlich auf je 1.000 Aktive der Feuerwehr einmal, die Stufe Gold jährlich auf je 3.000 Aktive der Feuerwehr einmal verliehen werden. Es gab immer wieder Bestrebungen einzelner Mitgliedsverbände, diese Quoten zu senken, sie blieben jedoch seit der Stiftung unverändert. Die Stufe Gold kann erst verliehen werden, wenn bereits Silber verliehen wurde. Bei erneuter Auszeichnung mit einer höheren Stufe werden die anderen Stufen nicht abgelegt. Die Kosten der Verleihungen tragen die Landesfeuerwehrverbände.
Eine Verleihung kann nur an aktive Mitglieder der Feuerwehren oder in Ausnahmefällen auch an aktiv im Berufsleben stehende Persönlichkeiten verliehen werden. Entsprechend der 1984 innerhalb des DFV-Präsidiums getroffenen mündlichen Absprachen soll zwischen der Verleihung der Stufen mindestens ein Zeitraum von acht Jahren liegen, nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Mindestzeit verkürzt werden.
Bis April 2013 wurde das Ehrenkreuz in Bronze 255-mal, die Stufe Silber 29100-mal und die Stufe Gold 5400-mal verliehen [10].

Urkunden:

Von 1953 bis 1972 wurden die vom Rottenburger Kunstmaler Alois Stehle entworfenen Urkunden verwendet. Sie zeigen einen Sankt Florian in der Art der süddeutschen "Lüftlmalerei" und die Stadt Rottenburg. Ursprünglich hatten die Urkunden das Format 290x390 mm. Von diesen gibt es heute viele beschnittene Exemplare, wohl der besseren Lagerung oder Rahmung geschuldet. 1963 wurde das Urkundenformat auf DIN A4 (210x297 mm) geändert.
Um eine zeitgemäße Erscheinung zu erlangen, wurden die Urkunden ab 1973 geändert. Sankt Florian wird seitdem als Blindprägung in Silber oder Gold, je nach Verleihungsstufe, auf den Urkunden abgebildet.
Seit Anfang 2004 ist die Urkunde nach einer Vorlage von Marlene Lipski "Feuersäulen, I love you" gestaltet. Eine entsprechende Abbildung muss hier noch ergänzt werden.


1. Modell:
GOTT ZUR EHR DEM NÄCHSTEN ZUR WEHR / SANKT FLORIAN GEHT UNS VORAN / URKUNDE / DER DEUTSCHE FEUERWEHRVERBAND VERLEIHT IN WÜRDIGUNG HERVORRAGENDER LEISTUNGEN AUF DEM GEBIETE DES FEUERLÖSCHWESENS HERRN HAUPTBRANDMEISTER JOSEF MÜLLER, DUISBURG DAS DEUTSCHE FEUERWEHREHRENKREUZ 1.STUFE GOTT ZUR EHR DEM NÄCHSTEN ZUR WEHR / SANKT FLORIAN GEHT UNS VORAN / URKUNDE / DER DEUTSCHE FEUERWEHRVERBAND VERLEIHT IN WÜRDIGUNG HERVORRAGENDER LEISTUNGEN AUF DEM GEBIETE DES FEUERLÖSCHWESENS HERRN STADTBRANDMEISTER WALTER SCHURKEMEYER, ISERLOHN DAS DEUTSCHE FEUERWEHREHRENKREUZ 2.STUFE

2. Modell:
URKUNDE / Der Deutsche Feuerwehrverband verleiht in Würdigung hervorragender Leistung auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens Oberbrandmeister Erwin Streif das DEUTSCHE FEUERWEHR-EHRENKREUZ in Silber

Beispiel für die Trageweise des Deutschen-Feuerwehr-Ehrenkreuzes. Auf dem Foto trägt Hauptbrandmeister Wilhelm Müller, Groß Berkel (Niedersachsen), das Ehrenkreuz in Gold (2. Modell) als Steckkreuz. Das Ehrenkreuz in Silber ist an der Bandschnalle.
Oberbrandmeister Erwin Streif, Feuerwehr Oberkirch (Baden-Württemberg), trägt am Tage der Verleihung das Ehrenkreuz in Silber am Bande.
Erstmalige Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in Bronze durch Bundespräsident Christian Wulff und DFV-Präsident Hans-Peter Kröger in Schloss Bellevue, Berlin am 6. Oktober 2011 an elf Feuerwehr- und Jugendfeuerwehrangehörige. Auf dem Bild die Verleihung an Clara Himmel, Freiwillige Feuerwehr Zerpenschleuse. (Foto: Deutscher Feuerwehrverband)

Quellen: 

[1] Verkündung der Stiftung des "Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes" vom 26. Februar 1953
[2] Satzung des "Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes" vom 26. Februar 1953
[3] Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in der Fassung vom 11. Mai 1974
[4] Bekanntmachung zum Erlass des Bundespräsidenten über die Genehmigung von Änderungen der Stiftungsbestimmungen, der Verleihungsbedingungen, der Form und der Trageweise des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes vom 13. Juni 1975
[5] Schriftliche Auskunft der Fa. Steinhauer&Lück vom 11.03.1998 betreffend Fehlprägungen
[6] Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und der Silbernen Ehrennadel vom 13.11.2004
[7] Erlass über die Genehmigung von Änderungen der Satzung und der Verleihungsbedingungen des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes Ausfertigungsdatum: 29.08.2011 (BGBl. I S. 1832)
[8] Satzung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes in der Beschlussfassung des 23. Präsidialrates vom 01.07.2011, erlassen durch den Bundespräsidenten am 09.09.2011
[9] Richtlinien für die Beantragung und Verleihung des Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuzes, der Deutschen Feuerwehr-Ehrenmedaille und der Silbernen Ehrennadel vom 29.10.2011
[10] Wörner, Frank: "Das Deutsche Feuerwehr-Ehrenkreuz - ein Rückblick anlässlich des 60. Stiftungsjubiläums" in Brandschutz-Deutsche Feuerwehrzeitung, Heft 4/2013

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