Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe
Ehrenmedaille

Vorderseite


Verleihungszeitraum:  mind. seit 2000
Verleihung an: Persönlichkeiten die sich um den Verband oder das Feuerwehrwesen des Landkreises in hervorragender, außerordentlich bedeutender Weise verdient gemacht haben

Die Ehrenmedaille wird auf Vorschlag des Verbandsvorstandes mit Zustimmung des Verbandsausschusses verliehen. Sie kann an Angehörige der Feuerwehren und Privatpersonen verliehen werden. Die Ehrenmedaille wird nur auf Vorschlag des Kreisfeuerwehrverbandsvorstandes verliehen.


Quellen: 

Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverband Karlsruhe (Bearbeitungsstand 26.09.2000)
Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverband Karlsruhe (Bearbeitungsstand 21.09.2011)