Grossherzogtum Hessen
Rettungsmedaille

Rettungsmedaille Vorderseite
"ERNST LUDWIG GROSSHERZOG VON HESSEN"

Rettungsmedaille Rückseite
"FÜR RETTUNG VON MENSCHENLEBEN"

Beispiel für eine Zweierspange (links) mit der Rettungsmedaille und dem Ehrenkreuz für Kriegshilfsdienste sowie die entsprechende Knopflochdekoration (rechts)

Verleihungszeitraum:  1896 - 1918
Verliehen als: ehrende Auszeichnung und Anerkennung für mit Mut und eigener Lebensgefahr durchgeführte Rettung von Menschenleben
Band: weiss/rot/blau/rot/weiss mit blauen Seitenstreifen
Material:
Silber
Durchmesser: 32 mm

Die Rettungsmedaille wurde von 1853 bis 1896 als Allgemeines Ehrenzeichen für Rettung von Menschenleben verliehen. Grossherzog Ernst Ludwig von Hessen erklärte es dann am 2. Mai 1896 zum eigenständigen Ehrenzeichen. Es wurde auf der Linken Brustseite getragen. Die Rettungsmedaille konnte mehrfach verliehen werden, an Stelle einer weiteren Medaille wurde in diesen Fällen eine silberne Spange zur Auflage auf das Band verliehen. Sie trug die Aufschrift "FÜR WIEDERHOLTE RETTUNG" und eingraviert das Jahr der wiederholten Rettung.


Quellen:  Statuten der Großherzoglich Hessischen Rettungsmedaille vom 2. Mai 1896
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