Königreich Sachsen
Medaille für Lebensrettung

1. Modell 1831 - 1836 (Anton und Friedrich August)
Die abgebildete Medaille hat einen nachträglich angebrachten Henkel. In der Regel wurden die Medaillien ohne Öse und ohne Band verliehen. Das Recht, die Medaillien am Band zu tragen, wurde verschiedentlich gewährt. Die Medaille wurde nur in wenigen Exemplaren verliehen, da aus Anlass der Flutkatastrophe von Plauen 1834 eine eigene Lebensrettungsmedaille in Gold und Silber verliehen wurde. Geprägt wurden 100 Exemplare in Silber und 50 in Bronze.

2. Modell 1836 - 1854 (Friedrich August II)

3. Modell 1854 - 1873 (Johann)

4. Modell 1874 - 1902 (Albert)
Rettungsmedaille in Silber
Vorderseite
"ALBERT KOENIG VON SACHSEN"

Rettungsmedaille in Silber
Rückseite
"FÜR LEBENSRETTUNG"

Auf der Vorderseite der Medaille unter dem Brustbild des Königs "M.Barduleck Fec" als Stempelschneider. Es wurden 557 Stück geprägt.

Beispiel für eine grosse Ordensschnalle mit Eisernen Kreuz, Frontkämpferehrenkreuz und Rettungsmedaille

5. Modell 1902 - 1904 (Georg)

6. Modell 1904-1918 (Friedrich August III)
Rettungsmedaille in Silber
Vorderseite
"FRIEDRICH AUGUST KÖNIG VON SACHSEN"

Rettungsmedaille in Bronze
Vorderseite
"FRIEDRICH AUGUST KÖNIG VON SACHSEN"
Etui der Rettungsmedaille in Silber

Miniatur für die Frackkette, Rettungsmedaille in Bronze
Erinnerungsmedaille in Silber
Vorderseite

Erinnerungsmedaille in Silber
Rückseite
Das 6. Modell der Rettungsmedaille in Silber wurde 328 mal verliehen. In Bronze wurden insgesamt 388 Stück geprägt (Rettungs- und Erinnerungsmedaille). Es gab ein kleine bronzene Erinnerungsmedaille für die Verleihung an Minderjährige.

Verleihungszeitraum: 
1831 - 1918
Verleihung für: besonders verdienstvolle Handlungen, wenn dadurch jemand aus Lebensgefahr gerettet worden ist
Unterstufen: - Bronze
- Silber
- Gold
Rückseite: "FÜR LEBENSRETTUNG"
Band: weiss
Material: Gold, Silber oder oxidierte Bronze
Durchmesser: 35 mm

Die Medaille für Lebensrettung wurde in Sachsen durch König Anton uns seinem Mitregenten Friedrich August am 18. Mai 1831 gestiftet. Es war die erste tragbare Rettungsmedaille in einem deutschen Land. Sie wurde in drei Stufen verliehen. Beim Tode des Regenten wurde die Medaille mit dem Bildnis des neuen Regenten weiterverliehen, insgesamt gibt es die Medaille mit sechs verschiedenen Herrscherbildern. Ausgeschlossen war die Verleihung an Personen, die aufgrund ihres Berufes oder ihres verwandschaftlichen Verhältnisses gehandelt hatten. Auch für die Errettung von lebendig begrabenen Personen war laut Statuten die Verleihung der Medaille möglich!


Oberfeuerwehrmann Otto, Leipzig-Dölitz

An einem Sonntag rückte der dritte Löschzug, Leipzig, Steinstraße 12, zum Feuer aus. Bei Ankunft an der Brandstelle wurde von Bewohnern des Hauses gemeldet, daß zwei Kinder in der Wohnung eingeschlossen seien. Die Eltern waren zu einem Vergnügen gegangen. Durch Aufbrechen der Korridortür sahen wir, daß der Brand schon weit vorgeschritten war; der Korridor stand bereits in hellen Flammen. Da ich Angriffsnummer hatte, drang ich mit noch einem Kameraden durch den brennenden Korridor und brachten wir die zwei Kinder, welche bereits ohne Besinnung waren, aus der brennenden und stark verqualmten Wohnung. Die Kinder wurden ins Krankenhaus gebracht und sind wieder genesen. Für diese Tat wurden ich und mein Kamerad zur Verleihung der Rettungsmedaille an das Ministerium eingereicht. Das Ministerium aber nahm davon Abstand mit der Begründung: „Es sei unser Beruf und aus diesem Grunde wurden wir mit einer Geldprämie bedacht.

Durch diese Rettung hatten die Luftorgane bei mir gelitten und ich mußte mich nach mehreren Monaten in ärztliche Behandlung begeben. Während dieser Zeit ging ich zur Erholung im Walde spazieren. Unterhalb des Flußbades Leipzig-Connewitz sah ich in einer Entfernung von ungefähr hundert Metern, daß jemand in die Pleiße sprang. Ich lief sofort im Laufschritt nach der Stelle und sah, daß eine Frau und zwei Kinder mit den Fluten rangen. Kurz entschlossen sprang ich mit den Sachen in das Wasser und brachte zuerst das jüngere, welches bereits im Untergehen begriffen war und dann das ältere Kind ans Land.

Nun schwamm ich der Frau nach, welche die Fluten schon ein Stück fortgetragen hatten. Die Frau machte mir sehr viel Schwierigkeiten, da sie bereits ohne Besinnung war und meine Kräfte nachließen, ebenfalls war an der Stelle eine zirka anderthalb Meter hohe Uferwand, und so war ich nicht imstande, die schwere Frau an das Ufer zu heben und mußte den Körper ungefähr zwanzig Minuten über Wasser halten, bis Leute einen Fischer, der in der Nähe arbeitete, aufmerksam machten, und selbiger mich mit seinem Kahn unterstützte. Frau und Kinder wurden durch künstliche Atmung wieder ins Leben zurückgerufen und in das Krankenhaus gebracht. Meine Krankheit hatte sich dadurch verschlimmert und ich wurde wieder bettlägerig. Für diese Tat wurde ich vom Ministerium mit der silbernen Rettungsmedaille am weißen Bande ausgezeichnet.

Alfred Klein, Leipzig

Am 23. September 1913, nachts 12 Uhr, wurden wir Feuerwehrleute alarmiert mit der Weisung: "Plauensche Str. Nr. 13 Mann im Fahrstuhl". Ich war damals der ersten Gruppe des ersten Löschzuges als Angriffsmann zugeteilt. Bei Ankunft auf der Unfallstelle ertönten laute Hilferufe im Fahrstuhlschacht.

Niemand wußte, woher sie kamen, niemand, wer eigentlich verunglückt war. Der Fahrstuhl selbst befand sich im zweiten Geschoß. Innen nichts zu sehen. Zunächst eilte ich mit noch einem Kameraden nach dem Maschinenraum im Keller, um Schalter und Sicherungen des elektrischen Fahrstuhles zu entfernen. Darauf zogen wir den Fahrstuhl durch Drehen der Bremsbackenscheibe ungefähr sechzig Zentimeter in die Höhe, worauf der Ruf des leitenden Branddirektors, Herrn. Dr. R. ertönte. Es wurde jetzt die verunglückte Person hinter dem Fahrstuhl mit dem Kopf nach unten hängend gesichtet. Nachdem ich im Maschinenraum die Sicherung des Fahrstuhls vorgenommen hatte, um eine Inbetriebnahme während der Rettungsarbeiten zu verhüten, eilte ich nach dem dritten Obergeschoß und die gefahrvolle Lage überschauend, in der sich das Mädchen befand, denn um ein solches handelte es sich, stieg ich in den Fahrstuhlschacht ein, hangelte mich an Gleitschienen und der am Boden des Fahrstuhles befindlichen Eisenkonstruktion zu dem Mädchen hinüber und verhinderte zunächst ein weiteres Durchrutschen und Abstürzen. Darauf wurde mir von dem Kameraden eine Leiter zugeschoben, auf welche das Mädchen gelegt, aus dem Fahrstuhlschacht gezogen wurde.

Was war nun eigentlich geschehen? Die zweiundzwanzigjährige Elsa H. war gegen 12 Uhr nachts aus ihrer im fünften Geschoß befindlichen Schlafkammer heraus in die offen stehende Fahrstuhltür getreten, um nach der im Erdgeschoß befindlichen Küche des „Kaffee Küster“ zu fahren, hatte aber (vielleicht schlaftrunken) übersehen, daß der Fahrstuhl gar nicht in der fünften Etage stand. Es war dies ein fehlerhafter Zustand, der auch sofort durch polizeiliche Sperrung des Fahrstuhlbetriebes anerkannt wurde. Sie stürzte rücklings, da sie die Tür von innen schließen wollte, in den Fahrstuhlschacht, zwischen den Fahrstuhl und dem ihn umgebenden Gewände, welches zum Teil aus starkem Drahtgewebe und Mauerwerk bestand. Hier blieb sie hängen, bis wir sie befreiten. Das Mädchen trug einen Oberschenkelbruch davon, von dem sie dank ihrer Jugend und Gesundheit bald geheilt wurde.

Fotos und Texte aus: Kusch, Gustav: Wie wir unsere Rettungsmedaille erwarben, Leipzig 1927
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