Königreich Preussen
Verdienstehrenzeichen für Rettung aus Lebensgefahr

Vorderseite 1. Modell
"FRIEDRICH WILHELM III KOENIG VON PREUSSEN"

Vorderseite 2. Modell
"FRIEDRICH WILHELM III KÖNIG VON PREUSSEN"

Knopflochminiatur zum Verdienstehrenzeichen
Erinnerungsmedaille
Vorderseite
"FRIEDRICH WILHELM III KOENIG VON PREUSSEN"

Erinnerungsmedaille
Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"

Geöffnetes Etui der Erinnerungsmedaille
Beispiel für eine kleine Ordenskette mit Eisernen Kreuz, Rettungsmedaille und Verwundetenabzeichen in Silber

Beispiel für eine Knopflochdekoration

Verleihungszeitraum: 
1833 - 1920
Rückseite: "FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"
Material: Silber
Durchmesser: tragbar: 25 mm; nicht tragbar 50 mm

Durch Friedrich Wilhelm III König von Preussen nach schweren Flur- und Waldbränden 1802 gestiftet. Zunächst eine nicht tragbare Medaille, wurde es 1833 in ein tragbares Ehrenzeichen umgewandelt. Nach seinem Tode 1840 wurde es im gleichem Aussehen weiterverliehen, normalerweise wurden Ehrenzeichen mit dem Porträt des Regenten beim Regentenwechsel mit dem Porträt des jetzt regierenden ausgeprägt. Es existieren vier Ausführungen des Verdienstehrenzeichens. Sowohl die Umschrift "KOENIG" bzw. "KÖNIG" ist unterschiedlich, weiterhin befinden sich zwischen der Umschrift PREUSSEN und FRIEDRICH Sterne, Kreuze oder Rosetten. Bedingt durch die lange Prägezeit wurden die Stempel mehrmals erneuert, hieraus resultieren die Unterschiede.

1. Prägung (1833-ca.1864)
- Schrift "KOENIG", ca. 1.900 Stück geprägt, rückgabepflichtig, nach 1865 wurden fast alle vorhandenen Stücke eingeschmolzen

2. Prägung (ca.1865-ca.1875)
- Schrift "KÖNIG", Kugelkreuz aus 4 Kugeln, ca. 750 Stück geprägt, rückgabepflichtig, auch diese Stücke wurden nach der Rückgabe eingeschmolzen

3. Prägung (ca.1875-1907)
- Schrift "KÖNIG", unscharfe Kugelrosette aus 6 Kugeln, ca. 4.800 Stück geprägt, rückgabepflichtig, Angehörige konnten jedoch die Medaille erwerben

4. Prägung (1907-1918)
- Schrift "KÖNIG", scharf abgegrenzte Kugelrosette aus 6 Kugeln, ca. 2.800 Stück geprägt, davon 760 in 1919 eingeschmolzen, rückgabepflichtig, Angehörige konnten jedoch die Medaille erwerben

Daneben existierte auch eine Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. Diese wurde im Gegensatz zur Rettungsmedaille immer mit der Aufschrift "KOENIG" verliehen. Ein kleiner Teil der Erinnerungsmedaillen trägt unter dem Halsabschnitt den Namen des Stempelschneiders. Die genauen Verleihungsbedingungen beider Ehrenzeichen sind nicht bekannt, wahrscheinlich ist die Erinnerungsmedaille für Rettung bei minderschwerer Gefahr für das eigene Leben verliehen worden. Verleihungen lassen sich bis Mitte 1920 nachweisen.

Bei mehrfacher Lebensrettung wurde der Rote-Adlerorden der 4. Klasse am Band der Rettungsmedaille verliehen. Die erste Verleihung in dieser Zusammenstellung ist 1881 erfolgt.


Auf Befehl Seiner Majestät des Königs bezeugt die General-Commision in Angelegenheiten der Königlich Preußischen Orden hierdurch, daß Seine Majestät dem Handlungs-Commis Georg Hermann Gronau zu Danzig die Rettungs=Medaille mit dem Bande verleihen geruht haben. Zur Beglaubigung ist dieses Zeugnis unter unserer Unterschrift und Siegel ausgefertigt worden. Berlin, den 21ten Juli 1880.Auf Befehl Seiner Majestät des Königs bezeugt die Generalkommision in Angelegenheiten der Königlich Preußischen Orden hierdurch, daß Seine Majestät dem Gefreiten Albert Georg Hermann Kern im Eisenbahnregiment No3 die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen geruht haben. Zur Beglaubigung ist dieses Zeugnis unter unserer Unterschrift und Siegel ausgefertigt worden. Berlin, den 14ten September 1906.

Die Verleihung der Erinnerungs- oder der Rettungsmedaille wurde im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. Genauso wurde bei einer erneuten Rettungstat und bereits verliehener Rettungsmedaille eine öffentliche Belobigung im Amtsblatt ausgesprochen. Diese Praxis wird noch heute durch die deutschen Bundesländer weitergeführt.
Verordnungen und Bekanntmachungen der Regierung. / Am 17ten voriqen Monats fiel zu Hirzenach eln vierjähriges Kind an einer Stelle in den Rhein, wo derselbe sehr tief ist. In dem nämlichen Augenblicke kömmt der dortige jüdische Glaubensgenosse Leopold Benedict mit einer Last Klee vom Felde, sieht den Fall des Kindes, stürzt ihm unverzüglich nach, bringt es mit der größten Anstrengung und Lebensgefahr an's Ufer und dort durch Reiben und andere zweckdienliche Mittel wieder zum Leben. Es gewährt uns ein besonderes Vergnügen, diese durch Menschenliebe, Umsicht und Entschlossenheit gleich ausgezeichnete That mit dem ihr gebührenden Lobe und Danke hierdurch öffentlich bekannt zu machen, und wir werden dem gedachten Israeliten überdies die große silbern« Rettungsmedaille ertheilen. / Coblenz, den 4. Oktober 1824. Verordnungen und Bekanntmachungen der Behörden der Stadt Berlin. / Der hiesige Bürger Franz Ludwig Fischer, dem bereits für die, in einigen anderen Fällen bewiesene Entschlossenheit, sein Leben für die Rettung seiner Mitbürger zu wagen, die Rettungsmedaille und das allgemeine Ehrenzeichen zu Theil geworden ist, hat am 29. v. M. einen neuen Beweis seines lobenswerthen Eifers dadurch gegeben, daß er, in Gemeinschaft mit dem Gendarmen Rosentreter, zwei beim Baden unweit Treptow verunglückte Personen gerettet hat. Es gereicht daher dem Polizei=Präsidio zur angenehmen Pflicht, diese lobenswerthe Handlung des Fischer und Rosentreter hierdurch mit dem Wunsche zur Kenntniß des Publikums zu bringen, daß sie in vorkommenden Fällen zur glücklichen Nacheiferung auffordern möge. Berlin, den 20. Juli 1833. / Königl. Polizei-Präsidium. Gerlach.Belohnung für Lebensrettuug betreffend. / Des Königs Majestät haben die Gnade gehabt, dem Einfassen Jakob Beyer zu Schulwiese Rentamts Marienwerder, für die in der Macht den 2. April c. mit eigener Lebensgefahr bewirkte Rettung des in die Weichsel gestürzten Arbeitsmanns Peter Grochum, mittelst Allerhöchster Kabinets=Ordre vom 7. Oktober c. die Rettungs Medaille mit dem Bande zu verleihen, welches wir hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringen. / Marienwerder, den 20. Dezember 1834. / Königl. Preuß. Regierung. Abtheilung des Innern.

Otto Pönges, Berlin

In der Lehrter Straße in Berlin, war am 19. September 1907 ein Brand ausgebrochen. Die Wohnung, in der der Brand entstanden war, war, bevor die Feuerwehr eintraf, von einem Schlosser geöffnet worden. Hierdurch drangen Rauch und Flammen in das Treppenhaus. Den in den oberen Stockwerken befindlichen zahlreichen Personen war hierdurch der Rettungsweg abgeschnitten. Mehrere der Gefährdeten versäumten in ihrer Angst, die Korridor- und Stubentüren zu schließen. Als sie nun die Fenster öffneten, entstand in dem Treppenhause Zug, wodurch die Flammen noch mehr angefacht und die Bewohner immer mehr bedroht wurden. Von meinem Zuge wurde ein Sprungtuch nach dem zweiten Hofe vorgenommen, wo im vierten Stockwerke eine Frau von dem Fenster des Quergebäudes nach dem Fenster des anstoßenden Seitenflügels mehrmals hin- und herkletterte. Die Frau, die sich durch Zurufe bewegen ließ, oben zu bleiben, wurde von mir mit einer Fangleine glücklich heruntergelassen. Ich hatte, als mein Zug ein Sprungtuch vornahm, gleich eine Hakenleiter mitgenommen und es gelang mir mit vieler Mühe an die Frau heranzukommen. Weiter fand ich nach Überwindung seines Brandherdes in der Küche und Korridor des Quergebäudes in einem nach hinten liegenden Zimmer drei weibliche Personen bewußtlos auf einem Bette liegend vor. Von diesen wurden von mir noch zwei Personen durch ein Fenster mit der Fangleine herunter gelassen. Die dritte Person konnte von mir nicht mehr heruntergelassen werden, da ich selbst bewußtlos geworden war und hiernach längere Zeit im Krankenhause verweilen mußte [4].

Franz Kattner, Brandmeister, Breslau

Am 23. November 1905 wurde die Feuerwehr früh, gegen 7 Uhr, nach der Kipkeschen Brauerei, Langegasse 29/ 31, gerufen. Daselbst wurde ein Wasserleitungskanal angefertigt und die 5 Seiten desselben waren, wie üblich, mit Bohlen und Rundhölzern abgesteift. Da die Erdmassen aus feinem Sand bestanden, hatten sich durch die Erschütterungen, die durch die Fuhrwerke auf der nahen Straße entstanden, den Sonntag über, an welchem nicht gearbeitet worden war, durch das Hervorsickern von Sand, die Steifen und die Bohlen gelockert Als nun am Montag der sechsunddreißig Jahre alte Arbeiter Wilhelm Kittel aus Hartlieb bei Breslau in den Schacht stieg, um mit der Arbeit zu beginnen, stürzte der Schacht in sich zusammen und der Arbeiter wurde von den auf beiden Seiten befindlichen Bohlen eingequetscht.

Die Feuerwache 8 von der Leuthenstraße 63/65 traf als nächste Wache zuerst auf der Unfallstelle ein. Da ich von diesem der rangälteste Beamte war, ließ ich, sofort, damit der Arbeiter durch die nachdrückenden Sandmassen, die auf die zusammengefallenen Bohlen einen starken Druck ausübten, nicht noch mehr eingequetscht werden konnte, zwischen die Bohlen einen breiten und starken Holzpflock stecken, der glücklicherweise gerade vorhanden war. Für den Arbeiter war mit dem Augenblick, wo der Holzpflock zwischen den Bohlen steckte, die größte Gefahr beseitigt.

Nun mußte an das Herauswerfen des Sandes gegangen werden, damit der Arbeiter befreit werden konnte und das war die schwierigste Arbeit, da der Schacht zirka drei Meter tief und die Bohlen durcheinander geschoben waren. Außerdem bestand die Gefahr, daß der Schachtende jeden Augenblick erschlagen werden konnte.

Der Hof. in dem der Schacht errichtet war, hatte das übliche Kopfsteinpflaster und dieses war nur soweit entfernt worden, wie es nötig war, um den Schacht graben zu können. Durch das Zusammenstürzen des Kanals war nun eine Mulde entstanden und von dieser mußte mit dem Herauswerfen der Sandmassen begonnen werden, damit die Bohlen freigelegt werden konnten. Es bestand nun jeden Augenblick die Gefahr, da beim Herauswerfen des Sandes neue Sandmassen nachrutschten und die Mulde größer wurde, daß die freischwebenden Pflastersteine herabstürzten und den darunter befindlichen Beamten erschlugen. Da ich niemanden in die Gefahr bringen wollte, und die Schachtarbeiten sachgemäß und vorsichtig ausgeführt werden mußten, machte ich mich selbst über das Hinauswerfen des Sandes her.

Nachdem der eingeklemmte Mann bis zur Hälfte befreit war, stürzten nochmals große Sandmassen nach, wodurch ich selbst bis zur Hälfte verschüttet wurde. Es gelang aber nach zirka zweiundeinhalb Stunden, den verschütteten herauszubekommen. Er hatte, abgesehen von der großen Ermüdung, die durch die lange, schlechte Körperlage entstanden war, anscheinend nur Quetschungen an den Beinen erlitten.

Die Schachtarbeiten waren auch deshalb so schwierig und zeitraubend, weil der Arbeiter auf der Schachtsohle mit den Beinen durch die Bohlen fest eingequetscht war, so daß an ein Herausziehen nicht zu denken war, sondern sämtlicher Sand herausgeworfen werden mußte. Nach dem Eintreffen von weiteren Fahrzeugen sind die Rettungsarbeiten von unseren Brandingenieuren geleitet worden und bei dem Befreien des Arbeiters aus seiner üblen Lage wurde ich von meinen Kameraden bestens unterstützt.

Daß ich nachträglich durch die Bemühungen des Herrn Stadtrats und Brauereibesitzers K. die Rettungsmedaille am Bande erhielt und mit meinen Kameraden, die mir am meisten behilflich waren, außerdem ein Geldgeschenk bekam, hatte mir große Freude bereitet [4].

Karl Gorsitze, Oberfeuerwehrmann, Breslau

Am 13. Mai 1910 war im Grundstück Yorkstraße 7 ein Dachstuhlbrand ausgebrochen. Der Brand hatte sich in kurzer Zeit in dem trockenen Gebälk derart ausgebreitet, daß bald die hellen Flammen zu den Bodenfenstern herausschlugen. Als die Feuerwehr eintraf, standen fast alle Bodenkammern in Flammen, die auch schon zum Teil die Dachkonstruktion ergriffen hatten. Ein starker Qualm erschwerte das Vordringen der Feuerwehr und es mußte, um den Rauchmassen Abzug zu verschaffen, eine Öffnung in das Dach geschlagen werden. Plötzlich wurde bemerkt, daß jemand sich inmitten der brennenden Räume befand. Zwischen den Bodenkammern lag in dem genannten Hause die Waschküche, deren einziges Fenster nach dem Lichtschacht führte. Dort war ein Dienstmädchen beschäftigt, das von dem Ausbruch des Brandes nicht eher etwas bemerkt hatte, als bis die Flammen ringsum den Ausweg versperrt hatten. Die Hilferufe waren zuerst gar nicht gehört worden. Die sofort vorgenommene Rettung gestaltete sich nicht leicht, da sie nur durch den schmalen Lichtschacht vorgenommen werden konnte. Es wurde ein Gang Hakenleitern angesetzt, über den ich in die inzwischen vollkommen verqualmte Waschküche drang. Hier fand ich das Mädchen ohnmächtig vor, sie wurde an einer Fangleine angeleint und im Lichtschacht heruntergelassen. Auf Antrag der Branddirektion wurde mir am 15. September 1910 die Rettungsmedaille am Bande verliehen [4].


Quellen:  [1] Urkunde Über die Stiftung eines Verdienst-Ehrenzeichens für Rettung aus Gefahr vom 1. Februar 1833
[2] Verfügung des Ministeriums des Innern etc. vom 23. September 1833
[3] Verfügung des Ministeriums des Innern vom 25. Februar 1837
[4] Kusch, Gustav: Wie wir unsere Rettungsmedaille erwarben, Leipzig 1927
[5] Beyreiß, F.: Rettungsmedaillen deutscher Staaten 1782-1918, 2008
[6] Tewes, L.: Die preußischen Rettungs- und Erinnerungsmedaillen 1833-1918. In: Numismatischer Arbeitskreis Brandenburg-Preußen, Numismatisches Heft 2, S. 85-101, 1995
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