Land Thüringen
Rettungsmedaille / Erinnerungszeichen für Rettung aus Gefahr

Rettungsmedaille:
Vorderseite
"THÜRINGEN"

Bandschnalle
Mini-Medaille als Stecker zum Zivilanzug

Erinnerungszeichen für Rettung aus Gefahr:
Vorderseite
"THÜRINGEN"
Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"
Verleihungsetui

Verleihungszeitraum: 
ab 2. November 1994
Rückseite: "FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"
Verliehen für: Rettung von Personen unter Lebensgefahr oder besonders bedrohlichen, gefahrvollen Umständen
Abwendung einer lebensbedrohlichen Gefahr für die Allgemeinheit und dabei durch selbstloses Verhalten ein außergewöhnliches Maß an persönlicher Einsatz- und Opferbereitschaft gezeigt
Band: rot/weiss/rot mit goldenen Webkanten
Durchmesser: 30 mm

Am 18. August 1994 von Innenministerium des Landes Thüringen gestiftet. Thüringen ist das einzigste Bundesland, das eine goldene Rettungsmedaille verleiht, alle anderen Bundesländer verliehen eine Silberne.
Für Rettung von Menschenleben aus Gefahr unter minder schwerer Gefährdung des eigenen Lebens wird das silberfarbene, nicht tragbare "Erinnerungszeichen für Rettung aus Gefahr" verliehen. Für Rettungstaten, die weder die Rettungsmedaille noch das Ehrenzeichen rechtfertigen, aber eine Würdigung verdienen, kann durch den Innenminister eine Belobigung ausgesprochen werden. Neben allen Anerkennungsarten kann zusätzlich eine Belobigung in Geld gewährt werden. Personen, denen der Schutz des Lebens anderer anvertraut ist bzw. die nur in Erfüllung ihrer Pflicht gehandelt haben, werden nicht geehrt.
Die zwischen 1933 und 1990 auf dem Gebiet des heutigen Landes Thüringen verliehenen Medaillen für Rettungstaten konnten in Medaillen neuer Prägung umgetauscht werden.


Quellen: Thüringer Verordnung über die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 18. August 1994
zum Anfang scrollen
zurück zur Übersicht