Land Thüringen
Brandschutz-Ehrenzeichen

Brandschutz-Ehrenzeichen Vorderseiten

Stecker zu den Stufen 2 bis 5 zum Zivilanzug

Bandschnallen alte Form (links Stufe 1, mittig Stufen 2 und 3, rechts Stufen 4 und 5)

Verleihungszeitraum:
ab 1992
Rückseite: "FÜR VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ"
Verleihung für: Stufe 1:  Bronzene Brandschutzmedaille am rot/weiß/roten Band, verliehen für 10jährige aktive und pflichttreue Dienstzeit in einer Feuerwehr oder an Personen mit Verdiensten um den Brandschutz
Stufe 2:  Silbernes Brandschutzehrenzeichen am rot/weiß/roten Band mit silbernen Webkanten, verliehen für 25jährige aktive und pflichttreue Dienstzeit in einer Feuerwehr oder an Personen mit besonderen Verdiensten um den Brandschutz
Stufe 3:  Goldenes Brandschutzehrenzeichen am rot/weiß/roten Band mit goldenen Webkanten, verliehen für 40jährige aktive und pflichttreue Dienstzeit in einer Feuerwehr oder an Personen mit hervorragenden Verdiensten um den Brandschutz
Stufe 4:  Silbernes Steckkreuz, verliehen für Tätigkeiten, die zu einer wesentlichen Verbesserungen des Brandschutzes im Lande beigetragen haben
Stufe 5:  Goldenes Steckkreuz, verliehen für mutiges und entschlossenes Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei Einsätzen unter erheblicher Gefahr für Leib und Leben
Material: Tombak, bronziert bzw. versilbert bzw. vergoldet, farbig emalliert
Breite/Höhe/Durchmesser:  Stufe 1:  35 mm
Stufe 4/5:  45 mm / 45 mm

Der Ministerpräsident des Landes Thüringen stiftete am 11. Mai 1992 die Brandschutzauszeichnung. Die Stufen 1 bis 3 werden durch den Innenminister, die Stufen 4 und 5 durch den Ministerpräsidenten des Landes verliehen.
Die Stufe 1 kann auch an Zivilpersonen für eine einmalige, besonders nachhaltig wirkende Leistung vergeben werden. Die Stufen 2 bis 4 werden auch an Personen vergeben, die sich durch besonders mutiges Verhalten bei der Brandbekämpfung oder bei sonstigen Einsätzen ausgezeichnet haben.
Es bestand die Möglichkeit, die Bandschnallen der ehemaligen DDR-Dienstauszeichnungen für 30 bzw. 40 Jahre gegen solche des Landes Thüringen für 25 bzw. 40 Jahre umzutauschen.
Ab 1998 wurden die Stücke mit einer etwas glänzenderen rückseite hergestellt.


Quellen: Erlaß des Ministerpräsidenten über die Stiftung einer Brandschutzauszeichnung vom 11. Mai 1992 (GVBI. S. 184)
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