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							Land Sachsen-Anhalt 
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							Brand- und Katastrophenschutzehrenzeichen 
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								Vorderseiten
								
							 
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								Bandschnallen 
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								Mini-Stecker für den Zivilanzug 
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								Die Etuis gibt es in zwei Ausführen 
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							Verleihungszeitraum:  
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					ab 1993 | |
| Rückseite: | "FÜR VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ" bzw. "FÜR HERVORRAGENDE VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ" | |
| Unterstufen | - | Silbernes Ehrenzeichen am gelb/schwarzem Band mit silberner Bordierung, verliehen für mindestens 25 Jahre aktive pflichttreue Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr oder im Katastrophenschutz oder an Personen mit Verdiensten im Brand- oder Katastrophenschutz bzw. für mutiges und entschlossenes Handeln bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen oder Einsätzen im Katastrophenschutz | 
| - | Goldenes Ehrenzeichen am gelb/schwarzem Band mit goldener Bordierung, verliehen für mindestens 40 Jahre aktive pflichttreue Dienstzeit bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Pflichtfeuerwehr oder im Katastrophenschutz oder hervorragende Verdienste im Brand- oder Katastrophenschutz | |
| - | Goldenes Ehrenzeichen der Sonderstufe als Steckkreuz, verliehen an Feuerwehr- oder Katastrophenschutz-Angehörige und Personen für besonders mutiges Verhalten bei Brand- und Hilfeleistungseinsätzen oder herausragende Verdienste im Brand- oder Katastrophenschutz | |
| Material: | Tombak, versilbert bzw. vergoldet | |
| Breite/Höhe: | 46 mm / 46 mm | |
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						 Der Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt stiftete das damalige Brandschutzehrenzeichen am 16. Juli 1993. Seit 2005 kann das Ehrenzeichen auch Mitwirkenden im Katastrophenschutz verliehen werden, es erfolgte eine Umbenennung in "Brand- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen". Die Verleihung erfolgt auf Vorschlag des Innenministers durch den Ministerpräsidenten, eine Verleihung ist auch an Nichtdeutsche möglich. Bei der Verleihung einer höheren Stufe ist die bisherige abzulegen.  | 
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| Quellen: | Erlaß des Ministerpräsidenten über die Stiftung des Brandschutzehrenzeichens des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. 7. 1993 (MinBl. S. 1927) | 
| Stiftung des Brandschutz- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens des Landes Sachsen-Anhalt; Erl. des MP vom 12.7.2005 (MBL. LSA S. 431) | |
| Ausführungsbestimmungen zur Verleihung des Brandschutz- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichens des Landes Sachsen-Anhalt; RdErl. des MI vom 11. 8. 2005  25.3-11219 (MBl. LSA S. 563) | |