Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V.
Ehrenkreuz für 10/25/4050/60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr

Ehrenkreuz Vorderseiten
"Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. 10/25/40/50/60/70"

Bandschnallen

Die Rückseite ist jeweils gekörnt und mit einer Herstellermarke versehen

Die Etuis wurden mit und ohne Aufdruck hergestellt

Verleihungszeitraum: 
seit 1997
Verleihung für: Anerkennung der ununterbrochenen Mitarbeit in der Feuerwehr
Band: 10 Jahre:  weiss/blau/weiss, beidseitig je ein bronzener Streifen
25 Jahre:  weiss/blau/weiss, beidseitig je ein silberner Streifen
40 Jahre:  weiss/blau/weiss, beidseitig je ein goldener Streifen
50 Jahre: weiss/grün/weiss, beidseitig je zwei goldene Streifen
60 Jahre: weiss/rot/weiss, beidseitig je drei goldenee Streifen
70 Jahre: weiss/grau/weiss, beidseitig je vier goldenee Streifen
Abmessungen: 43 x 43 mm

Die Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 50 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr wurde von der 20. Verbandsversammlung am 25. April 1997 in Zwickau beschlossen [1]. Das ursprünglich einstufige Ehrenkreuz wurde mittlerweile mehrfach erweitert: 2001 um die Stufe für 60 Jahre [2], 2008 um die Stufe für 40 Jahre [3], 2010 um die Stufen für 10 und 25 Jahre [4] und 2012 um die Stufe für 70 Jahre [5]. Die Verleihungen der Stufen für 10/25/40 Jahre erfolgt nur, wenn die Ehrenzeichen des Landes Sachsen 31301 nicht verliehen werden kann.Vorschlagsberechtigt ist der Bürgermeister gemeinsam mit dem Wehrleiter der Feuerwehr, wenn die Feuerwehr in den letzten 3 Jahren im zuständigen Stadt- und Kreisfeuerwehrverband war. Die antragstellende Gemeinde trägt die Kosten für das Ehrenkreuz und Urkunde.


Die Verleihungsurkunde wird in ein Deckblatt mit dem Signet des Landesfeuerwehrverbandes eingelegt überreicht.
Der Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. verleiht dem Kameraden Dietmar Kirstein FF Niederschmiedeberg als Dank und Anerkennung für das langjährige Wirken zum Gemeinwohl in der Feuerwehr das Ehrenkreuz für 50 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr

Quellen:  [1] Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 50 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr vom 25.04.1997
[2] Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 50 / 60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr vom 30.03.2001
[3] Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 40 / 50 / 60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr vom 21.06.2008
[4] Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr vom 19.11.2010
[5] Ordnung über die Stiftung eines Ehrenkreuzes für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 / 70 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr vom 17.11.2012
zum Anfang scrollen
zurück zur Übersicht