Land Nordrhein-Westfalen
Sonderstufe des Ehrenzeichen für Verdienste um das Feuerschutzwesen

Ehrenzeichen Vorderseite
"FÜR VERDIENSTE IM FEUERSCHUTZ"
Bandschnallen

Verleihungszeitraum: 
seit 1954
Unterstufen: Silber:  verliehen für besondere Verdienste um das Feuerschutzwesen
Gold: verliehen für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz
Rückseite: glatt
Material: Bronze, versilbert bzw. vergoldet
Breite/Höhe: 44 mm / 44 mm

Durch den Landtag Nordrhein-Westfalens am 27. November 1954 gestiftet. Ist die Goldstufe verliehen, wird Silber abgelegt. Die Verleihung ist auch an Nichtfeuerwehrangehörige möglich.
Als besonderen Verdienst um das Feuerschutzwesen (für die Verleihung des Ehrenzeichens in Silber) wird eine über das Maß der selbstverständlichen Pflichterfüllung hinaus gehende Tätigkeit mit herausragender Initative, vorbildlicher Amtsführung und entsprechenden Erfolg wahrgenommene Tätigkeit als Leiter einer Feuerwehr oder im Aufsichstdienst angesehen. Als Voraussetzung ist in der Regel eine Amtszeit von 15 Jahren als Leiter einer Feuerwehr oder Stellvertreter, eine Amtszeit von 10 Jahren als Kreis-/Bezirksbrandmeister oder Stellvertreter oder eine entsprechende Amtszeit in einer vergleichbaren Funktion anzusehen. Andere im Feuerschutzwesen Tätige können das Ehrenzeichen der Sonderstufe auch erhalten, wenn sie durch besondere Leistungen, z.B. auf dem Gebiet der Brandschutztechnik, der Brandschutzforschung, der Brandschutzerziehung und -aufklärung u.a. Verdienste erworben haben, die von herausragender Bedeutung sind.
Für eine Verleihung der Stufe Gold wird einer der folgenden Punkte vorausgesetzt:
- die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr
- die Abwendung einer erheblichen gegenwärtigen Gefahr für die Allgemeinheit
- die Abwendung einer erheblichen Gefahr für wertvolle Sach- und/oder Kulturgüter
In allen Fällen ist Voraussetzung für die Verleihung der Sonderstufe in Gold, dass der Vorgeschlagene unter erheblicher Gefahr für sein eigenes Leben, seine Gesundheit oder körperliche Unversehrheit ein überragendes Maß an Mut und Entschlossenheit gezeigt hat.
Bei einer Verleihung der Rettungsmedaille 31005 kann kein Gold verliehen werden.

Verleihungen:

1998 - 5 mal in Silber
2003 - 7 mal in Silber


Das Feuerwehrehrenzeichen der Sonderstufe in Gold erhielt am 11. Mai 1965 Oberfeuerwehrmann Peter Burggraf, Feuerwehr Siegburg, in Würdigung seines besonders mutigen und entschlossenen Verhaltens im Feuerwehreinsatz. Er rettete unter Lebensgefahr zwei alte gehbehinderte Mitbürger aus ihrer brennenden Wohnung.

Quellen: Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 23.11.1954 (GS NW S. 138)
Richtlinien für Vorschläge zur Verleihung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens der Sonderstufe; Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen – Nr. 7 vom 17. Februar 2004
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