Land Niedersachsen
Rettungsmedaille am Bande / Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr

Rettungsmedaille Vorderseite

Rettungsmedaille Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"
Bandschnalle zur Rettungsmedaille
Erinnerungsmedaille Vorderseite Erinnerungsmedaille Rückseite
"FÜR RETTUNG AUS GEFAHR
Verleihungsetui

Verleihungszeitraum: 
seit August 1953
Verleihung für: persönlichen, opferbereiten Einsatz mit dem Ziel, eine drohende Lebensgefahr von einem Anderen abzuwenden
Unterstufen: Rettungsmedaille am Bande, die höchste Stufe der Auszeichnungen. Sie wird verliehen, wenn die Rettung unter Einsatz des eigenen Lebens entschlossen und erfolgreich durchgeführt worden ist, und der Retter sich in ganz besonders erheblicher Lebensgefahr befunden hat. Falls der Retter in ursächlichem Zusammenhang mit der Rettungstat sein Leben verloren hat, wird ihm die Rettungsmedaille am Bande nach seinem Tode verliehen
Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr, die zweithöchste Stufe der Auszeichnungen. Sie wird verliehen, wenn die Rettung unter Einsatz des eigenen Lebens entschlossen und erfolgreich durchgeführt worden ist und der Retter sich in erheblicher Lebensgefahr befunden hat.
Bandfarbe: weiss/orange/weiss
Material: Silber
Durchmesser: Rettungsmedaille 25mm; Erinnerungsmedaille 50 mm

Nachdem der Niedersächsische Minister des Innern mit Anordnung vom 20. Dezember 1947 die Auszeichnung von Lebensrettern zunächst ohne die Verleihung von Medaillen wieder zugelassen hatte, beschloss das Niedersächsische Landesministerium mit Beschluss vom 14. April 1953 die Wiedereinführung der Verleihung von Medaillen für Lebensrettungstaten.
Durch die Auszeichnungen wird die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr seitens des Landes gewürdigt und anerkannt. Als Rettungstat ist nicht nur die Rettung einzelner bestimmter Personen anzusehen, auch die Rettung eines unbestimmten Personenkreises vor einer offensichtlich großen Gefahr für Leben oder Gesundheit begründet eine Auszeichnung. Für beide Stufen der Auszeichnung muss die Rettungstat vom Retter bis zu einem gewissen Abschluss selbständig zu Ende geführt worden sein. Der Retter muss seiner Persönlichkeit nach der Auszeichnung würdig sein.
Das Recht zur Verleihung der Rettungsmedaille am Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr steht dem Niedersächsischen Ministerpräsidenten zu. Ist in einem Rettungsfall die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande oder der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr ausgeschlossen, weil der Retter bereits für eine frühere Rettungstat mit einer Medaille ausgezeichnet worden ist, so erhält er eine öffentliche Belobigung. Diese Art der Auszeichnung ist außerdem vorgesehen, wenn der Retter die Annahme einer Medaille verweigern sollte oder wenn seine Rettungstat trotz opferbereiten Einsatzes erfolglos geblieben ist. Eine öffentliche Belobigung kann auch für Rettungstaten gewährt werden, bei denen sich der Retter nicht in erheblicher oder ganz besonders erheblicher Lebensgefahr befunden hat und daher keine Medaille erhalten kann, aber besonders entschlossen, mutig oder in sonstiger anerkennenswerter Weise gehandelt hat. Zu allen Auszeichnungsarten ist zusätzlich die Gewährung einer Geldbelohnung möglich.

Seit dem 1. Februar 2000 wird nur noch die Rettungsmedaille oder eine öffentliche Belobigung vergeben. Die Verleihung der Erinnerungsmedaille ist nicht mehr vorgesehen [2].

Einige bekannte Verleihungszahlen:

Jahr Rettungsmedaille Öffentliche Belobigung
2005 8 4
2006 5 7
2007 5 4
2008 4 3
2009 2 1

Beispiel für eine Verleihung:

Stadtbrandmeister Kettler hatte am 26. Oktober 2009 ein einjähriges Kind aus einem brennenden Doppelhaus in Norden gerettet. Die Bewohnerin konnte mit ihrer dreijährigen Tochter zu Nachbarn flüchten, doch das im Obergeschoss schlafende Baby musste sie aufgrund der starken Rauchentwicklung zurücklassen. Kettler überlegte nicht lange und stürzte sich ohne Atemschutz und unter höchster Lebensgefahr in das verqualmte Haus. "Ihm gelang es, den weinenden Jungen aus seinem Bett zu befreien und in letzter Sekunde in Sicherheit zu bringen", heißt es in der Pressemitteilung des Ministeriums.
Für diese Rettungstat wurde ihm am 8. Januar 2010 durch den Niedersächsischen Innenminister die Rettungsmedaille verliehen [3].


Quellen:  [1] Beschluß des Niedersächsischen Landesministeriums über die Verleihung von Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr vom 14.4. 1953 (NdsMBl. S. 166) in der Fassung des Ergänzungsbeschlusses vom 21. 2.1962 (NdsMBl. S. 210)
[2] Verleihung von Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr; Beschl. d. LReg v. 1. 2. 2000
[3] Presseinformation des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 07.10.2010
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