Landesfeuerwehrverband Hessen
Ehrenmedaille "Feuerwehrmusik Hessen"

Medaille
Vorderseite "LFV HESSEN FEUERWEHRMUSIK"
Rückseite "Für besondere Verdienste"

Bandschnallen

Verleihungszeitraum:  seit 2009
Verleihung an: Funktionsträger in der Feuerwehrmusik ab Kreisausbilder aufwärts für besondere Verdienste, wenn deren Wirken zu Verbesserungen in der Feuerwehrmusik geführt haben
Stufen: - Silber
- Gold
Durchmesser: 60 mm

Die Einführung der Ehrenmedaille wurde am 23. April 2009 durch das Präsidium des Landesfeuerwehrverbandes beschlossen. Bevor die Ehrenmedaille in Gold verliehen werden kann, muss bereits Silber verliehen sein und eine Zeit von 5 Jahren zwischen den Ehrungen liegen.
Um eine Entwertung der Ehrenmedaille durch zu großzügige Beantragung zu verhindern, ist die Vergabezahl der silbernen Ehrenmedaille auf 5 Ehrungen jährlich, die der goldenen Ehrenmedaille auf 2 Ehrungen jährlich begrenzt.


Quellen: [1] Richtlinien für die Beantragung und Verleihung der Ehrenmedaille "Feuerwehrmusik Hessen" vom 23.04.2009
zum Anfang scrollen
zurück zur Übersicht