Freie und Hansestadt Hamburg
Rettungsmedaille

Rettungsmedaille Vorderseite
"FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
FÜR RETTUNG AUS GEFAHR"
Rettungsmedaille Rückseite
16mm-Miniatur

Verleihungszeitraum: 
ab 1951
Verleihung als: Anerkennung für die unter eigener Lebensgefahr ausgeführte Rettung eines Menschenlebens
Bandfarbe: rot mit weissen Webkanten, außen zwei weisse Streifen
Material: Silber 925
Durchmesser: 37 mm

Gestiftet durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg am 15. Mai 1918, wiederverliehen durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 1951. Die Rettungsmedaille wird mit den gleichen Bestimmungen wie bereits 1918 beschlossen, verliehen.
Die Rettungsmedaille wird für die unter erheblicher eigener Lebensgefahr ausgeführten Rettungstaten im hamburgischen Staatsgebiet verliehen. Sie kann auch für Rettungstaten auf hoher See verliehen werden, wenn die Rettung von einem Schiff aus erfolgte, dessen Heimathafen Hamburg ist.
Personen, denen der Schutz des Lebens anderer anvertraut ist, erhalten für Rettungstaten, die sie in Ausübung ihres Berufes ausführen, im Allgemeinen nicht die Rettungsmedaille. Unter außergewöhnlichen Verhältnissen und bei Taten, die das Durchschnittsmaß der Pflichterfüllung erheblich überschreiten, sind Ausnahmen zulässig.
Jugendlichen Rettern ist vorläufig eine Belobigung auszusprechen und gegebenenfalls ein Geschenk zu überreichen. Die Entscheidung über die Verleihung der Rettungsmedaille ist im allgemeinen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auszusetzen. Die Staatsangehörigkeit des Retters kommt für die Verleihung der Medaille nicht in Betracht. Die Rettungsmedaille kann der gleichen Person nur einmal verliehen werden, sie wird auf der linken Brust getragen.
Für Rettungstaten, die nicht erfolgreich waren oder bei denen sich die Retter in minder schwerer Lebensgefahr befunden haben, kann den Rettern in einer vom Präsidenten des Senats unterzeichneten Urkunde oder in einem Belobigungsschreiben Dank und Anerkennung des Senats ausgesprochen oder ein Geschenk überreicht werden.
Die zwischen dem 22. Juni 1933 und dem 3. Mai 1945 für Rettungstaten auf hamburgischem Gebiet verliehenen Medaillen für Rettung aus Gefahr konnten auf Antrag gegen die hamburgische Rettungsmedaille umgetauscht werden, für Rettungstaten, die seit dem 3. Mai 1945 bereits in anderer Weise belohnt worden waren, konnte nachträglich die Rettungsmedaille verliehen werden.
Die Medaille ist mit dem Vorgänger aus der Zeit der Weimarer Republik identisch. Einzige Unterscheidungsmöglichkeit ist die Punze am unteren Rand. Stücke, die bis 1934 verliehen wurden, ist die Punze "H.M. Silber 990", bei Stücken ab 1951 ein einfaches Hamburger Staatswappen und "Silber 925".


Quellen: Bekanntmachung, betreffend die hamburgische Rettungsmedaille vom 15. Mai 1918
Bekanntmachung über die Wiederverleihung der hamburgischen Rettungsmedaille vom 2. Oktober 1951 (GVBI. S. 173)
Richtlinien für die Verleihung der hamburgischen Rettungsmedaille und die Erteilung anderer staatlicher Anerkennungen für Rettungstaten vom 2. Oktober 1951
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