Land Brandenburg
Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz

Bandschnallen der Stufen 1 und 2
Ehrenzeichen der Stufen 1 und 2
(zweite Serie)
Ehrenzeichen der Sonderstufe
(Steckkreuz, zweite Serie)

Verleihungszeitraum:  ab 1994
Rückseite: "FÜR HERVORRAGENDE VERDIENSTE IM BRANDSCHUTZ"
Verliehen als: Würdigung von Verdiensten auf dem Gebiet des Brandschutzwesens
Unterstufen: Silber: am rot/weiß/roten Band, für ausgezeichnete, mindestens 10jährige Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens, die weit über den Rahmen der normalen Pflichterfüllung hinausgehen.
Gold: am rot/weiß/roten Band, für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehreinsatz. Dieser Fall liegt insbesondere dann vor, wenn ein Feuerwehrangehöriger eine in Not geratene Person unter schwierigen Bedingungen und unter Einsatz seines Lebens gerettet oder größeren Schaden von ihr abgewendet hat.
Gold als Steckkreuz: das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe in Gold setzt in der Regel das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber voraus. Es wird an Feuerwehrangehörige verliehen, die zusätzlich zu den Leistungen für das Feuerwehr-Ehrenzeichen in Silber über einen weiteren längeren Zeitraum (mindestens 15 Jahre) hinweg ununterbrochen hervorragende Leistungen in den Feuerwehren erbracht haben, die weit über den Rahmen der normalen Pflichterfüllung hinausgehen. Personen, die keine Feuerwehrangehörige sind, können damit ausgezeichnet werden, wenn sie sich durch ihr persönliches Engagement in hervorragender Weise über ihre normale Tätigkeit hinaus um das Feuerwehrwesen verdient gemacht haben.
Material: Tombak versilbert bzw. vergoldet und emailliert
Breite / Höhe: 33 mm / 38 mm

Der Landtag des Landes Brandenburg stiftete das Ehrenzeichen im Brandschutz am 14. Februar 1994 [1]. Die erste Serie zeigte den Brandenburger Adler mit weißer Schwanzfeder, die zweite Serie mit roter. Das Feuerwehr-Ehrenzeichen kann an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der Berufsfeuerwehren, der Betriebs- und Werkfeuerwehren sowie an Personen außerhalb des Feuerwehrdienstes verliehen werden. Auf 1000 Mitglieder pro Landkreis kann jährlich ein Feuerwehr-Ehrenzeichen der Stufe Silber oder Sonderstufe Gold verliehen werden, für Angehörige von Betriebs- und Werkfeuerwehren werden jährlich maximal zwei Feuerwehr-Ehrenzeichen der Stufe Silber oder Sonderstufe Gold verliehen.
Die Feuerwehr-Ehrenzeichen der Stufen Gold und Silber als Orden am Band werden nur bei besonderen Anlässen getragen. Das Feuerwehr-Ehrenzeichen der Sonderstufe in Gold als Steckkreuz wird auf der linken Brustfaltentasche des Dienstrockes getragen.
Am 18. Oktober 2011 wurde das "Ehrenzeichen im Brandschutz" in "Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz" umbenannt [3]. Die Verleihung ist jetzt auch an Mitwirkende in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes möglich. Wird das Ehrenzeichen an Mitglieder des Katastrophenschutzes verliehen, ist die Grundfarbe des Kreuzes rot. Die Rückseite trägt dann entsprechend die Aufschrift "Für hervorragende Verdienste im Katastrophenschutz".

Die mir bekannten Verleihungszahlen (nur Brandschutzehrenzeichen) sind nachfolgend aufgelistet [4] [5]:

Jahr:
Silber: 
Gold: 
Sonderstufe:
2002 
51
4
4
2003
25
7 2
2007
30
1 1
2009 29 0 3
2010 12 0 5
2011 20 1 5
2012 25 4 8

Quellen:  [1] Gesetz über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens vom 14. Februar 1994 (GVBl.I/94 S.25)
[2] Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Gesetzes über die Stiftung eines Feuerwehr-Ehrenzeichens sowie des Gesetzes über die Verleihung einer Medaille für Treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr vom 18. Dezember 2000
[3] Gesetz über die Stiftung von Ehrenzeichen im Brand- und Katastrophenschutz vom 18. Oktober 2011:
[4] Jahresberichte Brand- und Katastrophenschutz; Land Brandenburg, verschiedene Jahrgänge
[5] Brand- und Katastrophenschutz im Land Brandenburg; Informationen - Statistiken - Projekte, Herausgeber Land Brandenburg, Ministerium des Innern, verschiedene Jahrgänge
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