Landesfeuerwehrverband Bayern
Ehrenurkunde für Feuerwehrmusiker


Verleihungszeitraum: 
ab 2001
Verliehen für: 10, 20, 30. 40 oder 50 Jahre aktive Tätigkeit in der Feuerwehrmusik

Auf Vorschlag der 8. Sitzung des Fachbereichs 12 vom 13. Januar 2001 in München stiftete der Landesfeuerwehrverband Bayern eine Ehrenurkunde für Feuerwehrmusiker. Zunächst war eine Ehrung für 10, 20 oder 25 Jahre möglich. Der Verbandsausschuss des LFV Bayern hat in seiner Sitzung am 11. Mai 2012 in Bayrisch Gmain dann die Erweiterung beschlossen.
Quellen: Ehrungsordnung für Feuerwehrmusiker, Stand 2001
Ehrungsordnung für Feuerwehrmusiker, Stand 2012
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