Deutscher Feuerwehrverband
Traditionsabzeichen / Abzeichen langjährige Mitgliedschaft

Traditionsabzeichen
Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft

Verleihungszeitraum:  seit 2011
Verleihung für: langjährige Mitgliedschaft bzw. Zugehörigkeit zu einem Mitgliedsverband des DFV

Das Präsidium des Deutschen Feuerwehrverbandes hat am 10. Juni 2011 in Königswinter in Anlehnung an das Zivilabzeichen des DFV die Einführung eines DFV-Traditionsabzeichens und eines DFV-Abzeichens für langjährige Mitgliedschaft in einer Feuerwehr beschlossen.
Das Traditionsabzeichen besteht aus einer Bandschnalle aus blau-rotem Band und einer Miniatur des DFV-Emblems (Feuerwehrhelm) als Auflage. Das DFV-Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft in einer Feuerwehr ist zusätzlich mit einer goldfarbenen Jahreszahl versehen.
Feuerwehrangehörige, die über ihre Mitgliedschaft in einer Feuerwehr einem Mitgliedsverband des DFV angehören, können eines der Abzeichen an der Dienstkleidung oberhalb der linken Brusttasche tragen.
Das DFV-Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft kann von Personen getragen werden, die einer Feuerwehr als aktive Mitglieder, als Mitglieder der Jugendabteilung oder Mitglieder der Ehrenabteilung zehn Jahre oder ein mehrfaches von zehn Jahren angehören. Gleiches gilt für Personen, die einem musiktreibenden Zug angehören, nicht aber Mitglied einer Feuerwehr sind.

Da die Mitgliedsverbände eigene Regelungen treffen können ist zurzeit (2012) in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachen das Tragen beider Abzeichen verboten. In Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein darf nur das Traditionsabzeichen getragen werden. In Berlin darf das Traditionsabzeichen getragen werden, für eine 40jährige Mitgliedschaft nur das Landesabzeichen, für alle anderen Dienstzeiten allerdings das DFV-Abzeichen. In Hessen sollen beide Abzeichen nur über die Stadt- und Kreisbrandinspektoren beschafft werden.
In Schleswig-Holstein haben die Kreis- und Stadtwehrführer am 12.10.2011 einstimmig vereinbart, dass das DFV-Dienstzeitabzeichen in Schleswig-Holstein nicht als Bandschnalle an der Uniform getragen werden darf, da es bereits eine entsprechende Auszeichnung 31507 gibt .


Quellen: DFV-Traditionsabzeichen und DFV-Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft in einer Feuerwehr; Stand 10. Juni 2011
zum Anfang scrollen
zurück zur Übersicht