Bundesrepublik Deutschland
Ehrenzeichen der Bundeswehr

Ehrenmedaille Vorderseite

Ehrenmedaille Rückseite
"FÜR BESONDERE VERDIENSTE - BUNDESWEHR"

Ehrenmedaille Bandschnalle

Ehrenkreuz der Stufen Bronze, Silber und Gold
Vorderseite

Bandschnallen Ehrenkreuze

Verleihungszeitraum:  ab 1981
Verleihung als: sichtbare Anerkennung für treue Dienste und Würdigung beispielhafter soldatischer Pflichterfüllung
Unterstufen: Ehrenmedaille der Bundeswehr, kann verliehen werden für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen nach einer Dienstzeit von 7 Monaten
Ehrenkreuz der Bundeswehr in Bronze, kann verliehen werden für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen nach einer Dienstzeit von 5 Jahren
Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber, kann verliehen werden für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen nach einer Dienstzeit von 10 Jahren
 - Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold, kann verliehen werden für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen nach einer Dienstzeit von 20 Jahren
Rückseite: beim Ehrenkreuz glatt, bei der Ehrenmedaille s. Abbildung
Band: schwarz mit rotgoldenen Randstreifen
Material: Metall, bronze-, silber- oder goldfarben

Das Ehrenzeichen der Bundeswehr wurde, von der Truppe bereits lang erwartet, am 6. November 1980 zum 25jährigen Jubiläum der Bundeswehr durch den damaligen Verteidigungsminister Hans Apel gestiftet und wird durch diesen verliehen. In Ausnahmefällen kann bei besonders herausragenden Leistungen, insbesondere für hervorragende Einzeltaten soldatischer Pflichterfüllung, das Ehrenzeichen der Bundeswehr auch vor Erreichen der entsprechenden Dienstzeiten verliehen werden. Die Verleihung der höheren Stufe setzt nicht den Besitz der niedrigeren Stufe voraus. Die Stufen des Ehrenzeichens können nebeneinander getragen werden. Zwischen Verleihungen für verschiedene Stufen des Ehrenzeichens soll ein Zeitraum von mindestens 3 Jahren liegen.
Das Ehrenzeichen der Bundeswehr kann in Ausnahmefällen an Zivilpersonen und an Soldaten ausländischer Streitkräfte verliehen werden, wenn sie sich um die Bundeswehr verdient gemacht haben. Ausgezeichnet werden können nur Zivilpersonen, die besondere Verdienste um die Bundeswehr im unmittelbaren Zusammenwirken mit Soldaten der Bundeswehr und für diese erworben haben. Bei Beamten und Arbeitnehmern der Bundeswehrfeuerwehren ist gemäß der Verleihungsrichtline immer von einem unmittelbaren Zusammenwirken mit Soldaten der Bundeswehr auszugehen.
Die Ehrenkreuze der Fa. Deumer sind zweiteilig mit einem auf das Ehrenzeichen aufgelegtem Medaillon, die der Fa. Steinhauer&Lück sind einteilig geprägt.


Quellen:  Erlass des Bundesministers der Verteidigung über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 6.11.1980
Durchführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 6.11.1980
Verfahrenshinweise des BMVg zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr
Erlass zur Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 13. August 2008
Verfahrenshinweise zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr; Neufassung
Erlass über die Genehmigung einer Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 18. September 2008
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